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Fluchtwegsicherung in München und Bayern – Ihr Schutz ist unser Ziel

Neben Rauchmelder und Brandschutztüren gehört auch die Fluchtwegsicherung zu jedem Brandschutzkonzept. Rettungswege und Notausgänge in Gebäuden sind somit ein wichtiger Bestandteil der Gebäudesicherheit. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für Sicherheitslösungen, Brandschutz und Fluchtwegsicherung in ganz Bayern.

Wir führen für Sie die Planung, Umsetzung und Kennzeichnung aller Fluchtwege in Ihren Arbeitsstätten in München und Bayern durch. Wir beachten dabei alle gesetzlichen Auflagen und statten alle Nutzungseinheiten mit eigenen Rettungswegen aus. Zu unseren Leistungen zählt auch die Anbringung von Rettungsplänen in Ihren Räumen, Fluren und Treppenräumen.

Ob Hotel, Kongresszentrum, Lagerhalle oder ein anderes öffentliches bzw. gewerbliches Gebäude: Rettungs- und Fluchtwege müssen mit Türen sowie Toren ausgestattet sein, die allen gesetzlichen Auflagen wie auch modernen technischen und funktionalen Anforderungen entsprechen. 

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Warum ist die Fluchtwegsicherung so wichtig?

Die Fluchtwegsicherung ist ein entscheidender Bestandteil des Brandschutzes und der allgemeinen Sicherheit in Gebäuden. Sie stellt sicher, dass im Brandfall oder bei einer Explosion oder einem anderen gefährlichen Ereignis, Personen das Gebäude sicher und schnell verlassen können.

  1. Schutz des Lebens: Der wichtigste Grund für die Fluchtwegsicherung ist der Schutz des menschlichen Lebens. Im Notfall kann eine schnelle Evakuierung den Unterschied zwischen Leben und Tod bedeuten. Blockierte oder unsichere Fluchtwege könnten zu Panik, Verzögerungen und letztlich zu schweren Verletzungen oder Todesfällen führen. 
  2. Verhinderung von Panik: Gut gesicherte und klar gekennzeichnete Fluchtwege helfen, Panik in Notfallsituationen zu verhindern. Menschen können ruhig und geordnet evakuieren, wenn sie wissen, wo sie sicher hinauskommen. 
  3. Rechtliche Anforderungen: In vielen Ländern gibt es gesetzliche Vorschriften, die die Sicherung von Fluchtwegen regeln. Dies umfasst auch regelmäßige Überprüfungen und Wartungen der Fluchtwege. Nichtbeachtung dieser Vorschriften kann rechtliche Konsequenzen haben, einschließlich Strafen und Schließungen von Betrieben. 
  4. Zugang für Rettungskräfte: Sichere Fluchtwege ermöglichen es nicht nur, dass Menschen das Gebäude verlassen können, sondern auch, dass Rettungskräfte schnell in das Gebäude gelangen können, um Personen zu retten oder das Feuer zu bekämpfen. 

Gesetzliche Anforderungen an die Fluchtwegsicherung

Die Fluchtwegsicherung in Gebäuden unterliegt strengen Regelungen und Gesetzen, die darauf abzielen, die Sicherheit der Menschen im Falle eines Notfalls, wie beispielsweise eines Brandes, zu gewährleisten. Diese Vorschriften sind in verschiedenen Regelwerken und Gesetzen verankert, die auf nationaler und europäischer Ebene gelten. Wir beraten Sie ausführlich zu allen Vorschriften und sorgen dafür, dass alle Vorgaben und Gesetze eingehalten werden. Alle Bestimmungen und Richtlinien in der Übersicht, die für die Fluchtwegsicherung in Deutschland relevant sind: 

1. Bauordnungen der Länder

Die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer enthalten grundlegende Anforderungen an die Fluchtwege in Gebäuden. Diese beinhalten unter anderem: 

  • Maximale Länge der Fluchtwege: Abhängig von der Brandgefährdung und der vorhandenen Feuerlöschsysteme sind bestimmte maximale Fluchtweglängen festgelegt (z.B. 35 Meter für Räume mit normaler Brandgefährdung, 25 Meter für Räume mit erhöhter Brandgefährdung ohne Feuerlöscheinrichtungen). 
  • Breite und Höhe der Fluchtwege: Diese sind abhängig von der Anzahl der Personen, die die Fluchtwege nutzen. Für kleinere Gruppen von bis zu 5 Personen sind Mindestbreiten von 0,8 Metern für Türen und 0,9 Metern für Hauptfluchtwege vorgeschrieben. Für größere Gruppen steigen diese Maße entsprechend an (z.B. 2,4 Meter für 400 Personen). 

2. Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) 

Diese Regeln enthalten spezifische Anforderungen an die Gestaltung von Fluchtwegen und Notausgängen:

  • Gestaltung und Öffnung von Türen: Türen im Verlauf von Fluchtwegen müssen in Fluchtrichtung aufschlagen und ohne besondere Hilfsmittel leicht zu öffnen sein. Karussell- und Schiebetüren sind als Fluchtwegtüren unzulässig. In größeren Gebäuden ist auch eine zentrale Fluchttürsteuerung möglich. 
  • Anforderungen an automatische Türen: Automatische Türen und Tore dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen als Fluchttüren verwendet werden nicht über eine automatische Verriegelung verfügen.
  • Flucht- und Rettungspläne: Es ist erforderlich, Flucht- und Rettungspläne zu erstellen, wenn die Lage, Ausdehnung oder Art der Nutzung einer Arbeitsstätte dies erfordern. 
  • Türwächter: Ein Türwächter ist ein Sicherheitsgerät, das an Notausgangstüren installiert wird, um unbefugtes Öffnen zu verhindern, ohne dabei die Funktionalität der Tür als Fluchtweg zu beeinträchtigen. Im Notfall kann die Tür trotzdem leicht geöffnet werden, während der Türwächter ein akustisches Signal auslöst, um das Personal zu alarmieren. Diese Geräte sind besonders sinnvoll für Fluchtwege, da sie sicherstellen, dass die Türen nur im Notfall genutzt werden, was zur Sicherheit und zur Vermeidung von Missbrauch beiträgt. 

3. Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Arbeitsstättenregel (ASR A2.3)

Die Arbeitsstättenverordnung regelt die Anforderungen an Arbeitsstätten, einschließlich der Fluchtwege. Die ASR A2.3 konkretisiert diese Anforderungen: 

  • Kennzeichnung von Fluchtwegen: Fluchtwege und Notausgänge müssen eindeutig gekennzeichnet sein, z.B. durch Sicherheitszeichen nach ASR A1.3, Sicherheitsbeleuchtung oder optische Sicherheitsleitsysteme.
  • Freihaltung der Fluchtwege: Fluchtwege und Notausgänge dürfen nicht durch Gegenstände blockiert werden. Es besteht ein Verbot für das Abstellen oder Lagern von Gegenständen, die den Fluchtweg behindern könnten.

4. Spezifische Gesetze und Normen 

  • Sprengstoffgesetz (SprengG): In Bezug auf Räume, in denen mit explosionsgefährlichen Stoffen gearbeitet wird, gelten besonders strenge Regeln für Fluchtwege (z.B. maximale Fluchtweglänge von 10 Metern).
  • DIN-Normen: Es gibt spezifische DIN-Normen, die Details zur Gestaltung und Kennzeichnung von Fluchtwegen festlegen. 

5. Brandschutzkonzepte 

Für größere oder komplexe Gebäude sind individuelle Brandschutzkonzepte erforderlich, die auch spezielle Anforderungen an die Fluchtwegsicherung enthalten. Diese Konzepte müssen oft von Sachverständigen geprüft und genehmigt werden.

6. Prüfung und Wartung 

Regelmäßige Prüfungen und Wartungen der Fluchtwege und Notausgänge sind vorgeschrieben, um deren Funktionsfähigkeit im Notfall sicherzustellen. Hierbei sind auch eventuelle bauliche Änderungen zu berücksichtigen, die sich auf die Fluchtwegsicherung auswirken könnten.

Maßnahmen zur Fluchtwegsicherung 

Die Fluchtwegsicherung umfasst eine Reihe von Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass Menschen im Falle eines Notfalls sicher und schnell aus einem Gebäude gelangen können. Diese Maßnahmen sind in verschiedenen Regelwerken und Gesetzen festgelegt und dienen dem Schutz von Leben und Gesundheit. Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte dieser Maßnahmen genauer erläutert:

1. Kennzeichnung von Fluchtwegen 

Die Kennzeichnung von Fluchtwegen ist eine zentrale Maßnahme zur Fluchtwegsicherung und trägt entscheidend zur Orientierung und Sicherheit im Notfall bei.

  • Sicherheitszeichen: Fluchtwege und Notausgänge müssen eindeutig mit Sicherheitszeichen gekennzeichnet sein. Diese Zeichen müssen den Vorgaben der Arbeitsstättenregel (ASR A1.3) entsprechen, die die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung regelt. Typische Zeichen sind grüne Piktogramme mit weißen Symbolen, die den Notausgang (mit Richtungspfeil) oder den Verlauf des Fluchtweges anzeigen.  
  • Positionierung: Die Sicherheitszeichen müssen so angebracht sein, dass sie von allen relevanten Positionen im Raum aus gut sichtbar sind. Sie sollten sich in einer Höhe befinden, die auch in einer Paniksituation leicht wahrgenommen werden kann, in der Regel oberhalb von Türen oder entlang von Wänden, die den Fluchtweg markieren. 
  • Zusätzliche Anforderungen: In komplexen Gebäuden oder bei schlechten Sichtverhältnissen können zusätzliche Kennzeichnungen erforderlich sein, z.B. Bodenmarkierungen oder beleuchtete Fluchtwegbeschilderungen. Diese sollen den Fluchtweg auch bei starker Rauchentwicklung oder Ausfall der Beleuchtung klar erkennbar machen.

2. Beleuchtung von Fluchtwegen 

Die Beleuchtung von Fluchtwegen ist ein wesentlicher Faktor für die Sicherheit, insbesondere in Situationen, in denen die reguläre Beleuchtung ausfällt, beispielsweise bei einem Stromausfall.

  • Sicherheitsbeleuchtung: Fluchtwege müssen mit einer Sicherheitsbeleuchtung ausgestattet sein, die im Notfall, wie bei einem Stromausfall, automatisch aktiviert wird. Diese Beleuchtung sollte mindestens 1 Lux in Bodennähe gewährleisten, um eine sichere Evakuierung zu ermöglichen. Besonders wichtig ist dies in langen Gängen, Treppenhäusern und anderen Bereichen ohne Tageslicht.  
  • Leuchtdauer: Die Sicherheitsbeleuchtung muss über einen bestimmten Zeitraum funktionsfähig bleiben, in der Regel für mindestens 60 Minuten, was ausreicht, um eine geordnete Evakuierung durchzuführen.  
  • Optische Leitsysteme: In größeren oder komplexeren Gebäuden können optische Leitsysteme, wie beleuchtete Bodenmarkierungen oder LED-Leuchten, eingesetzt werden, um den Fluchtweg zu verdeutlichen und den Menschen auch in dichten Rauchsituationen den Weg zu weisen. 

3. Freihalten von Fluchtwegen 

Das Freihalten von Fluchtwegen ist eine weitere entscheidende Maßnahme, um im Notfall eine schnelle und sichere Evakuierung gewährleisten zu können.

  • Verbot von Hindernissen: Fluchtwege und Notausgänge dürfen niemals durch Möbel, Geräte oder andere Gegenstände blockiert werden. Es ist verboten, Gegenstände entlang der Fluchtwege abzustellen, die den Durchgang behindern oder die Orientierung erschweren könnten. 
  • Regelmäßige Kontrolle: Die Freihaltung der Fluchtwege muss regelmäßig überprüft werden. Dies umfasst auch die Kontrolle von Notausgängen, die nicht durch Fahrzeuge, Müllbehälter oder andere Objekte blockiert sein dürfen, die von außen den Zugang behindern könnten. 
  • Ergänzende Maßnahmen: In Bereichen mit erhöhter Gefährdung, wie z.B. Lagerräumen, in denen brennbare Materialien gelagert werden, ist es besonders wichtig, dass Fluchtwege nicht nur frei, sondern auch besonders breit und gut gekennzeichnet sind. Hier können zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen wie Schranken oder Abtrennungen erforderlich sein, um sicherzustellen, dass Fluchtwege nicht versehentlich blockiert werden.  
  • Schulung und Bewusstsein: Mitarbeitende sollten regelmäßig geschult und auf die Bedeutung des Freihaltens von Fluchtwegen hingewiesen werden. Dies kann durch Unterweisungen, Sicherheitsbegehungen und die Aufstellung von Warnhinweisen erfolgen. 

Fluchtwegpläne und Rettungspläne 

Fluchtwegpläne und Rettungspläne sind wichtige Instrumente im Sicherheitsmanagement von Gebäuden. Sie dienen dazu, Menschen im Notfall wie bei einem Brand oder einer anderen Gefahrensituation, den schnellsten und sichersten Weg aus einem Gebäude zu weisen und den Einsatz von Rettungskräften zu unterstützen. Wir erstellen für Ihr Bauprojekt Fluchtwegpläne und Rettungspläne, die Sicherheit gewährleisten und alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen.

1. Bedeutung und Zweck von Fluchtwegplänen und Rettungsplänen 

  • Orientierung und Sicherheit: Fluchtwegpläne und Rettungspläne bieten den Bewohnern, Besuchern und Mitarbeitern eines Gebäudes eine visuelle Orientierung, wie sie im Notfall sicher und schnell das Gebäude verlassen können. Sie zeigen die Standorte von Fluchtwegen, Notausgängen, Feuerlöschern, Erste-Hilfe-Einrichtungen und anderen sicherheitsrelevanten Einrichtungen. 
  • Unterstützung der Rettungskräfte: Diese Pläne sind auch für Rettungskräfte wie Feuerwehr, Polizei und Sanitäter von entscheidender Bedeutung, um sich schnell im Gebäude zurechtzufinden und gezielte Rettungsaktionen durchzuführen. 
  • Erfüllung gesetzlicher Anforderungen: Flucht- und Rettungspläne sind in vielen Ländern gesetzlich vorgeschrieben, insbesondere in Arbeitsstätten, öffentlichen Gebäuden, Schulen, Krankenhäusern, Hotels und größeren Wohngebäuden. Die Erstellung und Aktualisierung dieser Pläne gehört zu den Pflichten des Gebäudebetreibers oder -inhabers. 

2. Bestandteile eines Fluchtwegplans 

Ein Fluchtwegplan enthält verschiedene Elemente, die den Nutzern des Gebäudes den Weg zum nächsten sicheren Ausgang weisen und ihnen wichtige Informationen über die Sicherheitsinfrastruktur des Gebäudes geben:

  • Gebäudegrundriss: Der Plan basiert auf einem Grundriss des jeweiligen Stockwerks oder Gebäudebereichs, der die Anordnung der Räume, Flure, Treppenhäuser und Notausgänge zeigt. 
  • Fluchtwege: Die Haupt- und Nebenfluchtwege sind farbig hervorgehoben (oft in Grün), um den direkten Weg zum nächsten Ausgang zu zeigen. Dabei ist der kürzeste Weg zum Notausgang zu kennzeichnen. 
  • Notausgänge: Alle Notausgänge müssen klar markiert sein, oft durch ein entsprechendes Piktogramm oder ein Symbol für die Tür. Diese sollten mit Pfeilen und Symbolen angezeigt werden, die auch bei Rauch oder Dunkelheit gut erkennbar sind. 
  • Feuerlöscheinrichtungen: Positionen von Feuerlöschern, Wandhydranten und anderen Löschmitteln müssen im Plan deutlich gekennzeichnet sein, üblicherweise in roter Farbe. 
  • Erste-Hilfe-Einrichtungen: Standorte von Erste-Hilfe-Kästen oder -Räumen sowie Defibrillatoren sollten im Plan ebenfalls gekennzeichnet sein, oft in einem grünen Kreuz. 
  • Alarmierungseinrichtungen: Der Standort von Brandmeldern, Handfeuermeldern und Alarmsirenen sollte auf dem Plan ersichtlich sein. 
  • Sammelplätze: Außerhalb des Gebäudes gelegene Sammelplätze, an denen sich die evakuierten Personen im Notfall versammeln sollen, werden ebenfalls im Fluchtwegplan angezeigt. 

3. Erstellung und Genehmigung von Fluchtwegplänen und Rettungsplänen 

  • Erstellung durch Fachleute: Die Erstellung von Fluchtweg- und Rettungsplänen wird bei uns von qualifizierten Fachleuten durchgeführt, die über das notwendige Wissen im Bereich des Brandschutzes und der Gebäudesicherheit verfügen.  
  • Genehmigung durch Behörden: In vielen Fällen müssen Fluchtweg- und Rettungspläne von den zuständigen Behörden, wie der örtlichen Feuerwehr oder Bauaufsichtsbehörde, geprüft und genehmigt werden. Dies stellt sicher, dass die Pläne den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und im Ernstfall wirksam sind. 

4. Anforderungen an Fluchtwegpläne und Rettungspläne 

  • Gestaltung und Format: Fluchtwegpläne müssen klar, einfach verständlich und gut lesbar sein. Sie sollten in einem übersichtlichen Format erstellt werden, das in Notfallsituationen schnell erfasst werden kann. Die Pläne sind in der Regel farbig gestaltet, um wichtige Elemente wie Fluchtwege, Notausgänge und Feuerlöscheinrichtungen hervorzuheben. 
  • Positionierung: Diese Pläne müssen an gut sichtbaren und zugänglichen Stellen im Gebäude angebracht sein, z.B. in Eingangsbereichen, Fluren, Treppenhäusern und in der Nähe von Notausgängen. Sie sollten so platziert sein, dass sie in einer normalen Blickhöhe hängen und leicht von jedem erkannt und verstanden werden können. 
  • Aktualität und Überprüfung: Fluchtwegpläne und Rettungspläne müssen regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden, insbesondere wenn bauliche Veränderungen vorgenommen werden, die die Fluchtwege oder die Position von Notausgängen beeinflussen. Auch die Prüfung auf Vollständigkeit und Korrektheit ist regelmäßig durchzuführen. 
  • Sprachliche Anpassung: In internationalen Unternehmen oder öffentlichen Gebäuden mit einem hohen Anteil an ausländischen Besuchern sollten die Pläne in mehreren Sprachen verfügbar sein oder durch allgemein verständliche Piktogramme ergänzt werden. 

5. Rettungspläne 

Ein Rettungsplan ist eine erweiterte Version des Fluchtwegplans, der nicht nur die Fluchtwege für die Nutzer des Gebäudes zeigt, sondern auch zusätzliche Informationen für die Rettungskräfte enthält:

  • Zugänge für Rettungskräfte: Im Rettungsplan werden auch spezielle Zugänge für Feuerwehr, Sanitäter und andere Rettungskräfte gekennzeichnet, einschließlich Informationen über Feuerwehrzufahrten und Hydranten. 
  • Gefahrenquellen: Rettungspläne enthalten detaillierte Informationen über potenzielle Gefahrenquellen im Gebäude, wie z.B. Lagerräume für Gefahrstoffe, Gasleitungen oder elektrische Hauptverteiler. 
  • Brandabschnitte und Schutzzonen: Der Plan zeigt, wie das Gebäude in verschiedene Brandabschnitte unterteilt ist, und wo sich Brandschutztüren und -wände befinden. Dies hilft den Rettungskräften, die Ausbreitung von Feuer und Rauch besser einzuschätzen und zu bekämpfen. 
  • Evakuierungsrouten: Neben den Fluchtwegen für die Gebäudenutzer zeigt der Rettungsplan auch spezielle Evakuierungsrouten für Rettungskräfte und Möglichkeiten, verletzte oder eingeschlossene Personen zu retten. 
  • Verbindung zu externen Rettungskräften: Der Rettungsplan enthält auch Informationen über die Alarmierung von externen Rettungsdiensten und Feuerwehr, sowie die Position von Brandmeldeanlagen, die direkt mit diesen Diensten verbunden sind. 

Regelmäßige Überprüfung und Wartung von Fluchtwegen 

Die regelmäßige Überprüfung und Wartung von Fluchtwegen ist ein unverzichtbarer Bestandteil eines wirksamen Brandschutzkonzepts und entscheidend für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Besucher. Fluchtwege müssen stets frei zugänglich, gut beleuchtet und ordnungsgemäß gekennzeichnet sein, um im Notfall eine schnelle und sichere Evakuierung zu gewährleisten. Unsere Experten bei H+H Brandschutz führen umfassende Inspektionen durch, um sicherzustellen, dass alle Fluchtwege den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen und frei von Hindernissen sind. Wir überprüfen die Funktionalität von Notausgangstüren, Sicherheitsbeleuchtung und Beschilderung und stellen sicher, dass alle Einrichtungen im Ernstfall zuverlässig funktionieren. Durch regelmäßige Wartung und zeitgerechte Anpassungen sorgen wir dafür, dass Ihre Fluchtwege stets in einwandfreiem Zustand bleiben und Ihnen die notwendige Sicherheit bieten. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, um die Sicherheit in Ihrem Gebäude auf höchstem Niveau zu gewährleisten.

Sichern Sie Ihre Fluchtwege mit H+H Brandschutz 

Schützen Sie das, was wirklich zählt: die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Besucher. Mit H+H Brandschutz an Ihrer Seite gewährleisten Sie, dass Ihre Fluchtwege stets frei, gut gekennzeichnet und voll funktionsfähig sind. Unsere erfahrenen Experten bieten Ihnen umfassende Lösungen für die regelmäßige Überprüfung, Wartung und Optimierung Ihrer Fluchtwegsysteme – maßgeschneidert auf die individuellen Anforderungen Ihres Gebäudes. Lassen Sie keine Kompromisse zu, wenn es um den Schutz von Leben geht. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Beratung und sichern Sie Ihre Fluchtwege mit H+H Brandschutz!

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