Prüfung und Wartung von Feuer- und Rauchschutzabschlüssen
Feuer- und Rauchschutzabschlüsse wie Türen, Tore und Klappen, sind unverzichtbare Einrichtungen im baulichen Brandschutz. Im Rahmen der Gebäudesicherung dienen sie dazu, im Ernstfall wirkungsvoll die zu schnelle Ausbreitung eines Feuers und die damit einhergehende Rauchentwicklung wirksam zu verhindern. Sie helfen damit Menschenleben zu schützen. Diese Aufgabe ist allerdings nur von solchen Brandschutzelementen zu erfüllen, die im Ernstfall zuverlässig und störungsfrei arbeiten.
Um mögliche Fehler rechtzeitig erkennen und beheben zu können, sowie eine optimale Lebensdauer zu erzielen, bedarf es einer regelmäßigen Sicherheitsüberprüfung und Wartung der Brandschutzabschlüsse in einem Gebäude.
Soweit die Theorie. Die Praxis sieht leider oft anders aus. Denn: Obwohl das Funktionieren aller Brandschutzabschlüsse als wesentlicher Bestandteil des Sicherheitskonzeptes eines Gebäudes eine entscheidende Rolle spielt, gibt es in Deutschland nach wie vor keine gesetzlichen Regelungen, die eine verbindliche Prüfung und Wartung im ganzen Brandschutzabschluss vorsehen.
Keine verbindlichen Regelungen
Bislang sind im deutschen Baurecht hinsichtlich Prüfung und Wartung von Brandschutzabschlüssen lediglich Schließmittel und Feststellanlagen geregelt. Für letztere ist eine jährliche Sicherheitsüberprüfung durch (vom Hersteller) geschulte Fachleute vorgesehen. Bei Schließmitteln verlangen die „Besonderen Ländervorschriften über die Wartung technischer Einrichtungen in Gebäuden“ bzw. die Technischen Prüfverordnungen (TPrüfVO) lediglich, dass „Einrichtungen zum selbsttätigen Schließen von Feuer- und Rauchschutztüren“ alle 3 Jahre zu prüfen sind. D.h., es sind lediglich Bänder, Schlösser und ggf. Türschließer zu kontrollieren. Ob die Dichtungen noch in Ordnung sind, die Spaltmaße nicht zu groß oder auch das Türblatt beschädigt ist, ist dabei nicht Gegenstand der Überprüfung.
Nur im § 14 der Musterbauordnung ist allgemein etwas über die Instandhaltungspflicht von Betreibern ausgesagt: Er hat nämlich die einwandfreie Funktion aller sicherheitsrelevanten Bauteile jederzeit zu gewährleisten. Dass sich diese Anforderung in der Praxis kaum niederschlägt, wird immer wieder bei Ortsbegehungen deutlich (s. Abbildungen).
Alle Bauteile müssen funktionieren
Ein Feuerschutzabschluss nach DIN 4102 oder ein Rauchschutzabschluss nach DIN 18 095 besteht jedoch nicht nur aus Schließmitteln, sondern auch aus Tür-/Torblatt, Zarge, Dichtungen, Schlössern und Beschlägen. Das komplette Zusammenspiel dieser Bestandteile ist elementar wichtig für die einwandfreie Funktion des Brandschutzabschlusses. Im Brandfall müssen alle Komponenten ihre Funktion zu hundert Prozent erfüllen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass zum Beispiel absenkbare Bodendichtungen deutlich früher verschleißen können als die Schließmittel. Die lebensrettende Funktion des Brandschutzabschlusses ist aber bereits mit dem Ausfall einer der Komponenten nicht mehr gesichert.
Jährliche Sicherheitsprüfung
Feuer- und Rauchschutztüren und –tore sind im Prinzip in allen Gebäudearten zu finden. Hervorzuheben sind insbesondere Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Schulen und Kindergärten, Warenhäuser, Produktionsstätten und Logistikzentren, Büros, Kinos, Theater oder auch Fußballstadien. So unterschiedlich wie die Einsatzbereiche, so unterschiedlich ist auch der nutzungsbedingte Verschleiß der Brandschutzelemente. Um hier Defekte weitgehend auszuschließen, empfiehlt der Industrieverband Tore Türen Zargen, ttz (www.ttz-online.de) daher, Feuer- und Rauchschutzabschlüsse regelmäßig mindestens einmal pro Jahr einer fachgerechten Sicherheitsüberprüfung und Wartung zu unterziehen. Da es sich um eine komplexe technische Begutachtung handelt, dürfen diese Arbeiten gemäß der Anforderungen aus dem Baurecht nur von qualifizierten und geschulten Sachkundigen durchgeführt werden.
Worauf ist bei der Sicherheitsüberprüfung und Wartung zu achten?
- Allgemeiner Zustand:
Hier geht es um eine Sichtkontrolle von Türblatt und Zargen auf mechanische Schäden und Korrosion. - Schloss:
Sitz der befestigten Schrauben ist zu kontrollieren, Falle und Riegel sind zu ölen, eine allgemeine Funktionskontrolle ist durchzuführen. Außerdem ist das Fallenspiel zu prüfen – bei zu viel Spiel ist die Dichtigkeit des Abschlusses nicht mehr gewährleistet. - Bänder:
Befestigungen sind zu kontrollieren, der Fangbolzen ist zu fetten. - Schließmittel:
Federbänder, sofern vorhanden, sind zu fetten. Die Schließfunktion ist zu prüfen und ggf. nachzustellen. Bei Türschließern sind alle beweglichen Teile zu fetten. Schließgeschwindigkeit, Schließkraft und Endanschlag müssen getestet und ggf. nachjustiert werden. - Dichtungsprofile:
Diese sind auf Beschädigungen und Verschleiß zu prüfen. Außerdem muss kontrolliert werden, wie die Dichtungen am Türblatt anliegen. Schadhafte Dichtungen sind grundsätzlich auszutauschen. - Verglasung:
Vorhandene Glasscheiben sind auf Beschädigungen zu überprüfen. Bei Feuerschutztüren darf nur geprüftes Glas eingesetzt sein – Zulassungsstempel auf der Glasscheibe kontrollieren. - Feststellanlagen:
Bei Türen und Toren mit Feststellanlage ist diese gemäß Zulassung auf ihre Funktion sowie das Zusammenwirken aller Teile zu überprüfen (darf nur von speziell geschulten Sachkundigen durchgeführt werden).
Wichtig für Servicedienst und Betreiber ist, dass Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der Prüfung in einem Serviceheft (Prüfbuch) zu dokumentieren sind. Auf eventuell vorliegende Schäden sollte der Sachkundige unbedingt schriftlich hinweisen – z.B. durch einen Vermerk im Prüfbuch, um kein Haftungsrisiko einzugehen.
Änderungen an Feuerschutzabschlüssen
Ein Feuerschutz ist ein komplettes System bestehend aus Türblatt, Schloss, Bändern, Türrahmen, Dichtungen etc. Änderungen an diesem System und Austausch von einzelnen Komponenten können nur in sehr begrenztem Umfang durchgeführt werden. Die zulässigen Änderungen sind in den Mitteilungen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) in der letzten Fassung vom Juni 1995 genau festgelegt und beschrieben. Bei den zulässigen Änderungen und Ergänzungen ist zu unterscheiden zwischen bereits hergestellten Feuerschutzabschlüssen und solchen, die erst noch hergestellt werden. Bevor also an eine Feuerschutztür oder einem Feuerschutztor eine zusätzliche Einrichtung angebracht oder eine Veränderung durchgeführt werden soll, ist anhand der DIBt-Vorgaben zu prüfen, ob diese Veränderung zulässig ist.
Grundsätzlich nicht erlaubt sind folgende Ergänzungen an Feuerschutzabschlüssen:
- Die Montage von elektrischen Türöffnern, wenn die Vorrichtung oder die Aussparung nicht bereits werksseitig vorgesehen wurde.
- Blockschlösser im oder auf dem Türblatt.
- Das Nachrüsten verdeckter Kabelübergänge, z.B. für Riegelkontakte oder E-Öffner (auch Teilnachrüstung z.B. an der Zarge) ist nicht erlaubt.
- Bei Feuerschutzabschlüssen ist das nachträgliche Anbringen von Verschließeinrichtungen oder zusätzlichen Haken und Riegeln nicht erlaubt.
- Ein vollständiges Beplanken von Tür- oder Toroberflächen mit Holz, Alublech oder Sonstigem.
Werden solche Änderungen, die in der Praxis leider immer wieder anzutreffen sind, an Feuerschutzabschlüssen vorgenommen, erlischt die Zulassung der Tür. Für den Betreiber, aber auch für das Fachunternehmen, das die Änderungen vorgenommen hat, kann dies im Schadensfall ernst zu nehmende Konsequenzen nach sich ziehen.